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Gemäß den Lateranverträgen (1929) bleiben der Petersdom und der Petersplatz weiterhin der Öffentlichkeit zugänglich. Die Sicherung des letzteren (obwohl Teil vatikanischen Territoriums) führt normalerweise das „Inspektorat für die öffentliche Sicherheit beim Vatikan“ der Polizia di Stato durch.[1] Dessen Autorität endet jedoch am Fuße der Treppen, die Richtung Basilika führen. Für die Dauer spezieller Zeremonien kann der Petersplatz für die Öffentlichkeit gesperrt werden. In solchen Fällen, und wenn sich der Papst auf dem Petersplatz befindet,[2] muss sich die italienische Polizei vom Platz auf italienisches Territorium zurückziehen.
Der Grenzverlauf zwischen der Vatikanstadt und Italien ist beim Campo Santo Teutonico und der Audienzhalle Pauls VI. (westlicher Rand des blau umrandeten Areals in der Karte) nicht genau kartiert und wird je nach Quelle (selbst in offiziellen Karten) unterschiedlich verzeichnet. Da jedoch der Vatikan in diesem Bereich zwar an italienisches Territorium grenzt, dieses sich aber im exterritorialen Besitz des Heiligen Stuhls befindet, ist dieser unklare Grenzverlauf ohne praktische Relevanz. Die Grenze des Kerngebiets zu Italien umfasst 3,2 km.[3]
_ Territorium der Vatikanstadt
_ (Petersplatz): Territorium der Vatikanstadt, Sicherheitsagenden an italienische Sicherheitskräfte delegiert.
_ Der schmale Streifen (ungefähr 3 m breit und 60 m lang) entlang der Außenseite der nördlichen Kolonnade Berninis ist nach den Lateranverträgen italienisches Territorium und unterliegt der italienischen Jurisdiktion. Diese Tatsache wurde von einer gemischten vatikanisch-italienischen Kommission, die bis 1932 tagte und die technischen Details der Verträge präzisierte, bestritten. Da diese Kommission jedoch von italienischer Seite nicht mit hochrangigen Juristen beschickt wurde und darüber hinaus nur beratende Funktion innehatte, wird die rechtliche Relevanz dieses Standpunktes von Italien nicht anerkannt.
_ Das Areal südlich des vatikanischen Bahnhofs (stazione) wurde laut Notiz links unten auf der Karte als „Fläche auf italienischem Territorium zur Versorgung des Bahnhofs“ eingefärbt (dieser Bereich wurde in einer Karte der Gazetta Ufficiale von 1929 nicht hellgrau unterlegt).