Ein k.u.k. Hoflieferant (kaiserlicher und königlicher Hoflieferant, manchmal auch k. & k. Hoflieferant geschrieben) war in der österreichisch-ungarischen Doppelmonarchie ein Händler oder Dienstleister (ab 1911 auch Unternehmen), der durch ein kaiserliches Privileg eine Sonderbewilligung hatte, Waren und Dienstleistungen an den Hof in Wien zu liefern. Dieses Privileg erlaubte dem Lieferanten, dieses auch öffentlich zu annoncieren. Mussten an den Hof gelieferte Waren importiert werden, wurde Steuerfreiheit gewährt.