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Vertragstheorie

Eine Vertragstheorie (englisch social contract theory, französisch théorie du contrat social, auch bezeichnet als Kontraktualismus, bzw. Lehre vom Gesellschaftsvertrag) ist eine legitimierende Vorstellung, um staatliche Rechtsordnungen moralisch und institutionell zu begründen. Dabei kann entweder die tatsächliche Zustimmung der Beteiligten zu einer solchen Ordnung als Kriterium angesetzt oder ein hypothetischer Vertrag (die mögliche Übereinkunft aller Betroffenen) als Kriterium zur Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Ordnung angenommen werden. Die klassische Vertragstheorie entstand zur Zeit der Aufklärung im 17. Jahrhundert. Ihre einflussreichsten Vertreter waren Thomas Hobbes, John Locke und Jean-Jacques Rousseau. Die moderne Vertragstheorie entstand im 20. Jahrhundert, ihr bedeutendster Vertreter war John Rawls.


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