Im Boots- und Schiffbau bezeichnet Unsinkbarkeit die Eigenschaft eines Wasserfahrzeuges, in vollgelaufenem Zustand schwimmfähig zu bleiben, da es durch Verwendung von Auftriebskörpern oder Holz eine geringere mittlere Dichte als Wasser hat. Unsinkbarkeit spielt in der Berufsschifffahrt (abgesehen von Ausnahmen wie Rettungsbooten oder bestimmten Wasserfahrzeugen für die Feuerwehr) im Gegensatz zur Sportschifffahrt keine Rolle, da der nötige Aufwand bei größeren Rümpfen überproportional steigt.