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Proxy-Pass

Ein Proxy-Pass (auch: Proxypass) ist ein Nationalpass, dessen Ausstellung nicht aufgrund persönlichen Erscheinens des späteren Passinhabers bei der Passbehörde, sondern durch einen Stellvertreter erreicht wird. Das Wort stammt aus dem Englischen (englisch by proxy = durch einen Stellvertreter) und ist im Deutschen noch relativ neu. In Deutschland erscheint der Begriff amtlich – soweit ersichtlich – erstmals in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz von 2009.[1]

  1. Nrn. 3.1.9.1. bis 3.1.9.3 VwV-AufenthG vom 26. Oktober 2009 (GMBl. S. 878).

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