Ein Proxy-Pass (auch: Proxypass) ist ein Nationalpass, dessen Ausstellung nicht aufgrund persönlichen Erscheinens des späteren Passinhabers bei der Passbehörde, sondern durch einen Stellvertreter erreicht wird. Das Wort stammt aus dem Englischen (englisch by proxy = durch einen Stellvertreter) und ist im Deutschen noch relativ neu. In Deutschland erscheint der Begriff amtlich – soweit ersichtlich – erstmals in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz von 2009.[1]