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Partnerschaft (Rechtsform)

Die Partnerschaft ist eine Personengesellschaft nach deutschem Recht, in der sich Angehörige freier Berufe zur Ausübung ihrer Berufe zusammenschließen können. Die Rechtsform wurde 1995 mit dem Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) neu geschaffen.[1] Die Partnerschaft ist an freiberufliche Tätigkeiten gebunden und übt im Gegensatz zu den Personenhandelsgesellschaften kein Handelsgewerbe aus. Angehörige einer Partnerschaft können nur natürliche Personen sein. Bloße Kapitalbeteiligung ist nicht zulässig.

  1. Gesetz zur Schaffung von Partnerschaftsgesellschaften und zur Änderung anderer Gesetze (PartGSchG). In: Bundesgesetzblatt. Jahrgang 1994 Teil 1, Nr. 48. Bundesanzeiger, 30. Juli 1994, S. 1744–1747.

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