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Mord

Mord steht allgemein für ein vorsätzliches Tötungsdelikt, dem gesellschaftlich ein besonderer Unwert zugeschrieben wird. In der Regel unterscheiden historische und aktuelle Strafrechtssysteme zwischen einer einfachen oder minder qualifizierten vorsätzlichen Tötung und einer besonders verwerflichen Form, nach deutschem Sprachgebrauch dem „Mord“.[1] Die Definition und systematische Stellung der in der Regel mit einem höheren Strafmaß sanktionierten zweiten Tötungsart variiert jedoch recht stark zwischen den verschiedenen Rechtssystemen.

Die Häufigkeit von Morden sank in westlichen Ländern vom späten Mittelalter bis zur Gegenwart von 20 bis 70 pro 100.000 Einwohner und Jahr auf zirka einen Fall.[2] Seit Anfang der 1990er Jahre wird in den Statistiken auch in weiteren Regionen der Erde ein Kriminalitätsrückgang beobachtet.[3]

  1. Siehe die allgemeinen rechtshistorischen und rechtsvergleichenden Vorbemerkungen in Maurach-Schroeder-Maiwald: Strafrecht, Besonderer Teil: Straftaten gegen Persönlichkeits- und Vermögenswerte. Teil 1 von Strafrecht, Besonderer Teil, Aufl. 10, Verlag Hüthig Jehle Rehm, 2009, ISBN 978-3-8114-9613-2, S. 31.
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