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Liebhaberei

Als Liebhaberei ist die Tätigkeit eines Steuerpflichtigen zu verstehen, die ohne Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt wird. Die Tätigkeit dient damit nicht primär der Erzielung von positiven Einkünften, sondern wird aus persönlichen Gründen oder aufgrund persönlicher Neigungen vom Steuerpflichtigen betrieben. Bei der Liebhaberei liegt folglich keine wirtschaftlich relevante, auf die Erzielung von positiven Einkünften gerichtete Tätigkeit vor. Aus der Liebhaberei resultierende Einkünfte sind nicht steuerbar, negative Einkünfte, also Verluste, können folglich nicht mit positiven Einkünften anderer Einkunftsquellen ausgeglichen werden.


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