Der Kammerdiener oder Kammerknecht, auch als Kämmerling oder Kämerling, Cämerling oder Kämmerer bezeichnet, lateinisch auch cubicularius oder diaetarius,[1] war Träger eines gehobenen Hofamtes insbesondere an Fürstenhöfen des 16. bis 18. Jahrhunderts.[2] Er zählte zur Kammer, den persönlichen Bediensteten eines Herrschers. Zu seinen Aufgaben gehörte die Aufsicht und Pflege der fürstlichen Privatgemächer, er stand meist in einem engen Vertrauensverhältnis zu seinem Herrn, wobei man sehr große (beispielsweise kaiserliche) Höfe durch ihre Vielzahl an Personen mit gleichen Hofämtern ausnehmen muss. Sein weibliches Pendant war die Zofe.[3]