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Herrschaft

Herrschaft wird sozialwissenschaftlich nach dem Soziologen Max Weber definiert: „Herrschaft soll heißen die Chance, für einen Befehl bestimmten Inhalts bei angebbaren Personen Gehorsam zu finden.“[1] Im Gegensatz zur „Macht“ setzt Herrschaft nach Weber Legitimität voraus, die erst durch die Akzeptanz der Herrschenden durch die Beherrschten sichergestellt wird (Legitimitätsglauben). Neben diesem klassischen soziologischen Verständnis wird auch in den Staatswissenschaften und Geschichtswissenschaften zwischen verschiedenen Formen der sozialen Herrschaft unterschieden, insbesondere nach Zahl und Absichten der Herrschenden. Dieter Nohlens Lexikon der Politik definiert Herrschaft als „asymmetrische soziale Beziehung mit stabilisierter Verhaltenserwartung, wonach die Anordnungen einer übergeordneten Instanz von deren Adressaten befolgt werden“.[2]

  1. Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft: Grundriss der verstehenden Soziologie. 3. Auflage, Zweitausendeins, 2005, S. 38.
  2. Ulrich Weiß Herrschaft. In: Dieter Nohlen (Hrsg.): Lexikon der Politik. Band 7: Politische Begriffe. Directmedia, Berlin 2004, S. 249.

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