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Hausorden

Als Hausorden (auch Hoforden) bezeichnet man die Orden regierender (oder vormals regierender) Häuser des Hochadels, die ursprünglich für den Souverän, seine Familie und seine Freunde oder Hofchargen gestiftet wurden. Manche dieser Orden bekamen im Laufe der Zeit den Charakter von Militär- oder Zivilverdienstorden, andere blieben den Angehörigen der Fürstenhäuser und ihren dynastischen Verwandten oder nahestehenden und „verdienten“ Unterstützern vorbehalten. Auch im 19. Jahrhundert wurden noch Hausorden gestiftet; eine klare Abgrenzung zu den Verdienstorden gab es nie. Der Oldenburgische Haus- und Verdienstorden des Herzogs Peter Friedrich Ludwig und der Großherzoglich Hessische Haus- und Verdienstorden Ludwigs I. deuteten schon im Namen auf eine Doppelfunktion hin.

In modernen konstitutionellen Monarchien, wie den Niederlanden oder Großbritannien, sind die Monarchen persönlich für die Auszeichnungen mit Hausorden verantwortlich, nicht (wie bei den Verdienstorden) die Regierungen. Bei den vormals regierenden Häusern sind die jeweiligen Familienoberhäupter zugleich bis heute die Großmeister der Hausorden.

Zu den charakteristischen Merkmalen der Hausorden gehören u. a. der Erwerb des Hausordens durch die Prinzen (und bisweilen auch Prinzessinnen) der Dynastie durch Geburt oder infolge Verleihung zum 18. oder 21. Geburtstag, manchmal auch die Begrenzung der Anzahl der sonstigen Ritter. Gewöhnlich kamen (oder kommen) die Ordensträger an einem bestimmten Tag zum jährlichen Ordensfest zusammen, das häufig aus einem Kirchgang im Ordensornat sowie einer Versammlung und einem Festmahl besteht.


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