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Fraktionsloser Abgeordneter

Ein fraktionsloser Abgeordneter (in Österreich Abgeordneter ohne Klubzugehörigkeit, auch wilder Abgeordneter) ist ein Mitglied eines Parlamentes, das keiner Fraktion angehört.

Abgeordnete gleicher Parteizugehörigkeit bilden üblicherweise im Parlament eine Fraktion. Die Fraktionslosigkeit kann sich daraus ergeben, dass die Gesamtzahl der parteilichen Abgeordneten die Mindestgröße für eine eigene Partei-Fraktion nicht erreichen, wenn der Abgeordnete aus der Fraktion austritt oder ausgeschlossen wird (siehe auch Parteiloser) oder bei seiner Wahl keiner Partei oder Wählergemeinschaft angehörte.

In einigen Parlamenten organisieren sich fraktionslose Abgeordnete in einer Gruppe. Im italienischen Parlament z. B. sind Abgeordnete, die keiner Fraktion angehören, automatisch Mitglied der Gruppo Misto (gemischte Gruppe), in der französischen Nationalversammlung wählen die in der réunion administrative des sénateurs ne figurant sur la liste d’aucun groupe (RASNAG) organisierten fraktionslosen Abgeordneten einen Sprecher, der sie gegenüber dem Parlamentspräsidium vertritt.


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