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Erzbischof

Wappen eines römisch-katholischen Erzbischofs
(erkennbar am grünen Bischofshut (galero) mit zwanzig seitlich herabhängenden gleichfarbigen Quasten (fiochi) sowie am hinter dem Wappenschild aufgerichteten erzbischöflichen Kreuz. Das Pallium weist darauf hin, dass dieser Erzbischof auch ein Metropolit ist.)

Der Titel Erzbischof (Erz- von altgriechisch αρχή arché ‚Anfang‘, ‚Führung‘, in der abgeleiteten Bedeutung „Ober-“, und Bischof von επίσκοπος epískopos ‚Aufseher‘) wird von Bischöfen mit besonderer Amtsstellung getragen. Welcher Bischof den Titel tragen darf, ist von Kirche zu Kirche unterschiedlich geregelt. Folgende Fälle lassen sich in der römisch-katholischen Kirche unterscheiden[1]:

Nach deutschem Protokoll werden Bischöfe und Erzbischöfe mit der AnredeEure Exzellenz“ angesprochen.

  1. Günter Stemberger: 2000 Jahre Christentum. Salzburg 1980. ISBN 3-85012-092-9

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