Our website is made possible by displaying online advertisements to our visitors.
Please consider supporting us by disabling your ad blocker.

Responsive image


Erste-Hilfe-Raum

Ein Erste-Hilfe-Raum muss mit dem Rettungszeichen E003 gekennzeichnet sein.

Ein Erste-Hilfe-Raum ist ein Raum im Gebäude eines Betriebs, in dem Erste Hilfe geleistet oder eine ärztliche Erstversorgung durchgeführt werden kann.

Seit dem Inkraftsetzen der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ ab 2014[1] gibt es in Deutschland nur noch den einheitlichen Begriff „Erste-Hilfe-Raum“. Bis dahin gebräuchliche Alternativbezeichnungen wie „Sanitätsraum“[2] oder „Krankenzimmer“ sind seitdem veraltet, bzw. haben eine Bedeutungsverengung erfahren.

  1. http://publikationen.dguv.de/dguv/udt_dguv_main.aspx?FDOCUID=26326
  2. Die DGUV-Information 202-059 "Erste Hilfe in Schulen" verwendete noch bis zur Neuauflage im September 2017 die Bezeichnung "Sanitätsraum". Seitdem wird die Bezeichnung "Erste-Hilfe-Raum" verwendet. Die DGUV-Information 204-022 "Erste Hilfe im Betrieb" von 2013 thematisierte (Seite 58) bereits, dass es eine Änderung der Nomenklatur gab. Die Neuauflage vom Mai 2017 kennt nur noch die Bezeichnung "Erste-Hilfe-Raum".

Previous Page Next Page








Responsive image

Responsive image