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Als Doppelhut wird die rechtliche Verbindung zweier Ämter oder Funktionen in unterschiedlichen Institutionen bezeichnet. Der Doppelhut ist von der Personalunion zu unterscheiden, bei der eine Person zwei rechtlich voneinander getrennte Ämter auch aus in der Person liegenden Gründen ausüben kann, also etwa weil sie in getrennten Wahlen für beide Ämter gewählt wurde.