Bezugswert bezeichnet spezielle Werte, die bei Angabe von Pegeln für in der Akustik gebräuchliche physikalische Größe verwendet werden. Für jede dieser Größen ist dabei ein eigener Bezugswert festgelegt. Die Pegelangabe 0 dB bedeutet, dass der Größenwert gleich dem Bezugswert ist.
Der bekannteste Bezugswert ist der ausgehend von der Hörschwelle festgelegte Wert von 20 µPa zur Berechnung des Schalldruckpegels.
Wichtige genormte[1] Bezugswerte für die Berechnung in der Akustik sind:
Pegel | Bezugswert |
---|---|
Schalldruckpegel Lp | = 20 µPa (in Luft)
= 1 µPa (in anderen Medien) |
Auslenkungspegel Lξ | (Körperschall) |
Schallschnellepegel Lv | (Luft- und Körperschall)
(vorwiegend Wasserschall) |
Schallbeschleunigungspegel La | (Körperschall) |
Schallleistungspegel LW | |
Schallintensitätspegel LI | |
Schallenergiedichtepegel Lw | |
Schallenergiepegel LE |