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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Basisdaten
Titel: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Abkürzung: AGG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Privatrecht, Arbeitsrecht
Fundstellennachweis: 402-40
Erlassen am: 14. August 2006
(BGBl. I S. 1897, 1910)
Inkrafttreten am: 18. August 2006
Letzte Änderung durch: Art. 4 G vom 19. Dezember 2022
(BGBl. I S. 2510, 2511)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
24. Dezember 2022
(Art. 5 G vom 19. Dezember 2022)
GESTA: I008
Weblink: Text des AGG
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – umgangssprachlich auch Antidiskriminierungsgesetz genannt – ist ein deutsches Bundesgesetz, das „Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern und beseitigen soll“ (§ 1). Zur Verwirklichung dieses Ziels erhalten die durch das Gesetz geschützten Personen Rechtsansprüche gegen Arbeitgeber und Private, wenn diese ihnen gegenüber gegen die gesetzlichen Diskriminierungsverbote verstoßen. Mit seinem Inkrafttreten 2006 wurde das Beschäftigtenschutzgesetz abgelöst.


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