Our website is made possible by displaying online advertisements to our visitors.
Please consider supporting us by disabling your ad blocker.

Responsive image


Allgemeines Gewaltverbot

Das allgemeine Gewaltverbot gehört zu den Handlungsgrundsätzen der Vereinten Nationen und ist in der Charta der Vereinten Nationen in Artikel 2 Nr. 4 festgelegt. Es verbietet den Mitgliedsstaaten in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete Androhung oder Anwendung von Gewalt.

Zugleich haben die Vereinten Nationen das Ziel, freundschaftliche Beziehungen zu entwickeln, den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren sowie internationale Streitigkeiten durch friedliche Mittel nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit und des Völkerrechts zu bereinigen oder beizulegen.

Die Charta ist die wichtigste positivrechtliche Rechtsquelle des Völkerrechts.


Previous Page Next Page






استخدام الدول للقوة Arabic Use of force in international law English Uso de la fuerza en derecho internacional Spanish اصل عدم توسل به زور FA דיני שימוש בכוח HE 武力行使 Japanese

Responsive image

Responsive image