Reichsvikar

August der Starke – er erhob in seiner Eigenschaft als Reichsvikar die freiherrliche Familie derer zu Hoym 1711 in den Reichsgrafenstand.

Als Reichsvikare (vicarius imperii oder provisor imperii) bezeichnete man im Heiligen Römischen Reich die Verweser, die für die Zeit zwischen dem Tod des Kaisers bzw. Königs und der Wahl bzw. Krönung eines Nachfolgers (Sedisvakanz oder Interregnum) die laufenden Geschäfte fortführten.

Reichsvikare waren Vertreter des römisch-deutschen Königs, die diesen entweder regional vertraten oder in Zeiten der Thronvakanz als Reichsverweser fungierten. Die Einrichtung von Generalreichsvikariaten bei Abwesenheit des Herrschers oder von größeren Gebietsvikariaten in königsfernen Gegenden sollte das grundlegende Problem lösen, dass der König oder Kaiser im Reich nicht allgegenwärtig sein konnte. Er benötigte loyale Stellvertreter, wenn er eine Region, einen Reichsteil oder ein Teilreich verließ oder in absehbarer Zeit nicht mehr betreten konnte.[1]

Regionale Reichsvikare in königsfernen Gebieten wurden erstmals unter Kaiser Friedrich II. ernannt. Die Goldene Bulle Karls IV. von 1356 bestimmte den wittelsbachischen Pfalzgraf bei Rhein zu einen von zwei Reichsverwesern.[1]

  1. a b Marie-Luise Heckmann: Reichsvikariat In: Historisches Lexikon Bayerns publiziert am 12. März 2013, abgerufen am 27. September 2024.

Reichsvikar

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