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Partitur

Erste Partiturseite der Ouvertüre zur Oper Fürst Igor. Instrumentengruppen sind durch Akkoladenklammern zusammengefasst; auch pausierende Instrumente wie Piccoloflöte oder Posaunen werden notiert.

Eine Partitur (italienisch partitura ‚Einteilung‘; französisch partition (d’orchestre); englisch score) ist eine Aufzeichnung mehrstimmiger Musik in Notenschrift, bei der die einzelnen Stimmen übereinander angeordnet und mit senkrecht durchlaufenden Taktstrichen verbunden sind. In der Partitur sind somit alle Instrumental- und Vokalstimmen einer Komposition oder Bearbeitung erfasst.[1] Dadurch können der Verlauf der Einzelstimmen, ihre Koordination und die Zusammenklänge abgelesen werden – insbesondere kann der Dirigent das musikalische Geschehen auf einen Blick überschauen. Die Partitur enthält auch Hinweise zur Aufführung wie Tempo, Dynamik und Spielanweisungen. Sie entsteht bei der Niederschrift der Komposition oder eines Arrangements und dient der Aufführung und dem Studium. Heute hat die Partitur zentrale Bedeutung für das Komponieren, Überliefern und Aufführen mehrstimmiger Musik, doch waren in der Zeit vor 1600 andere Aufzeichnungsweisen vorherrschend; für Aufführungen war die Partitur bis um 1800 allgemein noch nicht gebräuchlich.[2]

  1. Wieland Ziegenrücker: ABC Musik. Allgemeine Musiklehre. 6. Auflage. Breitkopf & Härtel, Wiesbaden 2009, ISBN 978-3-7651-0309-4, S. 282–293, hier S. 284.
  2. nach Helmut Haack: Partitur. In: Wilibald Gurlitt, Hans Heinrich Eggebrecht (Hrsg.): Riemann Musiklexikon. 12., völlig neubearbeitete Auflage. Sachteil: A–Z. Schott, Mainz 1967, S. 707 (Textarchiv – Internet Archive).

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