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Kirchenbuch

Das auf Frühneuhochdeutsch abgefasste Kirchenbuch (Tauf- und Heiratsregister) der Pfarre Bozen von 1583–1589, fol. 1 (Eintrag vom 14. August 1583)
Kirchenbuch, hier ein Taufregister, aus dem 18. Jahrhundert
Auszug aus dem Taufregister (1941)
Totenschein (1942)

Kirchenbücher (auch Kirchenregister, Kirchenmatrikel, in Österreich Kirchen- oder Pfarr-Matriken, in der Schweiz der Rodel, die Rödel[1]) sind Verzeichnisse über Taufen, Trauungen, Todesfälle, die von Pfarrern meist in chronologischer Reihenfolge angelegt werden. Sie sind öffentliche Urkunden über die in ihnen verzeichneten kirchlichen Amtshandlungen. Bis in die siebziger Jahre des 19. Jahrhunderts wurden Personenstandsfälle nur von den Religionsgemeinschaften verzeichnet. Heute werden die entsprechenden staatlichen Personenstandsbücher in Standesämtern geführt. Historische Kirchenbücher sind wertvolle Quellen der Forschung. Pfarrämter sind nach wie vor zur Führung von Kirchenbüchern verpflichtet.

Kirchenbücher sind nicht zu verwechseln mit den Messbüchern, auch Missale genannt, die liturgischen Zwecken dienen. Allerdings werden seit dem 18. Jahrhundert vorzugsweise in reformierten Gegenden Sammlungen mit Texten für den Gottesdienst Kirchenbuch genannt, um sie von lutherischen Agenden abzugrenzen, deren Inhalt gesetzlichen Charakter hat. Auch Chroniken und Rechnungsbücher wurden und werden gelegentlich als Kirchenbücher bezeichnet.

  1. Artur Lehmann: Familienbuch in 2 Teilen. Selbstverlag, 1989, S. 11.

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