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Freigelassener
Dieser Artikel beschreibt den Freigelassenen im Römischen Reich. Für weitere Bedeutungen siehe Freigelassener (Begriffsklärung).
Ein Freigelassener ist ein ehemaliger männlicher oder weiblicher Sklave, der durch einen rechtlichen Akt aus seinem bisherigen Zustand der Unfreiheit entlassen wurde.